Honorar Kosten eines Detektiv

Für Detekteien, Privatdetektive oder auch Wirtschaftsdetektive gibt es keine gesetzlichen Vorgaben, in welchem Bereich sich ihr Honorar und somit die Kosten für den Auftraggeber bewegen dürfen.

Die Preise gestalten Detektive grundsätzlich selber und berufen sich dabei auf das Recht der freien Marktwirtschaft. Dabei haben sich über die Jahre hinweg jedoch einige „marktübliche“ Preise und Abrechnungsformen herauskristallisiert, die von den meisten Detekteien auch entsprechend umgesetzt werden.

Der „Bund internationaler Detektive“ z.B. sagt aus, dass eine vernünftige und seriöse Ermittlungsarbeit kaum unterhalb eines Stundensatzes von 40 Euro angeboten und durchgeführt werden kann und die Obergrenze bei ca. 100 Euro je Stunde liegt. Damit liegen sie mit ihren Angaben auch relativ genau in dem Bereich der Stundensätze deutscher Detekteien.

Der derzeitige, „marktübliche“ Stundensatz eines Privatdetektiven (oder auch Detektei) liegt netto (d.h. zzgl. d. gesetzl. MwSt.) zwischen 38 und 135 Euro. Die Preise varieren zum Einen auf Grund regionaler Schwankungen („Nord-Süd-Gefälle“), des allgemeinen Status (ein „kleiner Privatermittler“ gegenüber einer großen Detekei mit vielen Angestellten), der technischen Ausstattung sowie Möglichkeiten (z.B. „High Tech Überwachungsgeräte“), zum Anderen natürlich auch auf Grund der freien Preisgestaltung eines jeden Detektiven, die an keinerlei Mantelverträge gebunden sind.

Grundsätzlich kommen zu den angebotenen Stundensätzen noch weitere zusätzliche (Neben-) Kosten hinzu, die immer nach Aufwand und tatsächlicher Nutzung berechnet werden.

Die nachfolgende Übersicht ermöglicht einen groben Überblick, über die verschiedenen Kosten sowie deren marktüblichen Preisbereiche.

  • Verwaltungs-, Grund-, Bearbeitungs- Gebühr/Honorar: zwischen 40 bis 350 Euro (wird jedoch nicht grundsätzlich von jeder Detektei berechnet)
  • Stundensatz pro Person: zwischen 38 und 135 Euro (bei dem Einsatz eines Observationsteams mit z.B. 2 Personen, können hierbei schnell „stündliche Kosten“ von über 200 Euro erreicht werden). Bei einigen Detekteien werden hierbei noch Mindest-Stundenzahlen angesetzt.
  • Kilometergeld: zwischen 0,28 und 1,80 Euro je gefahrenen Kilometer, wobei sich ein Betrag von ca. 1,00 Euro pro Kilometer als gutes Mittelmaß herausgestellt hat, bei einigen Detekteien erfolgt die Abrechnung jedoch auf einer anderen Basis, diese verwenden ausschliesslich Leihfahrzeuge und stellen die gesamten Kosten des Verleihers in Rechnung.
  • Barauslagen, Spesen, etc. Hierfür gibt es leider keine „Richtwerte“, da der Bereich der „Spesen“ einfach viel zu umfangreich und unübersichtlich ist, hierunter könnten z.B. auch „Provisionszahlungen“ an Informaten fallen, ebenso Übernachtungskosten in einem Hotel (bei längeren Observationen), etc… Daher sollte man grundsätzlich einen preisliche Rahmen vereinbaren, in dem sich die Spesen oder zusätzlichen Nebenkosten bewegen dürfen.
  • Aufschläge für Auslandseinsätze: Aufpreis zu den normalen Stundensätzen in Höhe von etwa 25 bis 160 Euro, wobei hier zu beachten ist, das ein Einsatz im nahen Nachbargebiet wie z.B. den Niederlanden, ebenfalls unter Auslandseinsätze zählt, selbst wenn der Ort nur wenige Kilometer entfernt ist.
  • Zusatzleistungen: In einigen Fällen werden zu den vorherigen Honoraren noch zusätzliche Leistungen extra berechnet wie z.B. das Erstellen von Digitalfotografien, diese können im Bereich von 2,00 bis 42,00 Euro liegen.
  • Pauschaldienstleistungen: Für einige Dienstleistungen bieten Detekteien pauschale Festbeträge, zu diesen zählen u.a.: Ermitteln des Inhabers einer Handy- oder Festnetznummer, Halterermittlung eines Fahrzeuges, Anschriftenermittlung, Bonitätsauskünfte, etc… Die Preise in diesem Pauschalbereich liegen meisten zwischen 50 bis 360 Euro pro entsprechender Auskunft.

Wer also mit dem Gedanken spielt einen Privatdetektiv oder eine Detektei zu beauftragen, sollte sich schon vorher ganz genau Gedanken darüber machen, welche Kosten auf ihn zu kommen und vor Auftragsabschluss gewisse Vereinbarungen zu treffen, um unkalkulierbare Kosten in gewissen Grenzen zu halten.

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