Rechtliche Befugnisse der Detektive

Im Gegensatz zu z.B. Detektiven in England, haben deutsche Detektive keinerlei hoheitliche Befugnisse oder Sonderrechte. In Großbritanien geniessen Detektive einen gewissen Sonderstatus, z.B. dürfe diese gerichtliche Schreiben rechtswirksam zustellen, dieses Recht haben Detektive in Deutschland  nicht, in unserem Land ist dieses „Privileg“ ausschliesslich den Gerichtsvollziehern vorbehalten.

Mit anderen Worten haben Detektive in Deutschland lediglich den Status eines normalen Bürgers und die damit verbundenen Rechte und Pflichten. Daher gibt es auch keine speziellen (z.B. staatliche) Lizenzen für Detektive und sind somit ganz normale Gewerbetreibende, praktisch jeder kann mit einem normalen Gewerbeschein den „Beruf des Detektivs“ (es gibt zur Zeit keine anerkannte Ausbildung zum Detektiv und somit auch nicht die offizielle Berufsbezeichnung gem. Berufsbildungsgesetz) ausüben.

Detektive dürfen sich bei ihrer Tätigkeit lediglich der Möglichkeiten von „Jedermannsrechten“ bedienen, also Rechte und Befugnisse, die jeder deutscher Staatsbürger in Deutschland eingeräumt bekommt. Ein wichtiges Recht oder auch Privileg, was jedoch nicht unbedingt jeder kennt, ist die „Jedermann-Festnahme“.

Gem. §127 der Strafprozessordnung (StPO) darf jeder Bürger eine tatverdächtige Person unter gewissen Umständen vorläufig Festnehmen.
Zum Beispiel wenn eine Person auf frischer Tat ertappt wird, eine Fluchtgefahr besteht und die Identität der Person nicht ohne weiteres festgestellt werden konnte.

Diesem „Sonderrecht“ bedienen sich auch üblicherweise die Kaufhaus- oder auch Ladendetektive, die eine Person beim Diebstahl erwischt haben und diese dann bis zum Eintreffen der Polizei entsprechend in „Gewahrsam“ nehmen.

Bei der „Jedermann-Festnahme“ müssen jedoch einige wichtige Voraussetzungen gegeben sein und bestimmte Kriterien eingehalten werden, da sonst die Gefahr besteht selbst angezeigt zu werden, wegen z.B. „Körperverletzung“, „Nötigung“ oder auch „Freiheitsberaubung“.

Detektive sowie Privatdetektive besitzen keinerlei Sonderrechte und bewegen sich somit immer sehr nahe am Rande der Legalität. Zum Beispiel würde die unerlaubte Durchsuchung fremder Räumlichkeiten durch einen Detektiven, eine kriminelle Handlung darstellen und schlichtweg als „Einbruch“ oder „Hausfriedensbruch“ bewertet werden.

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