Privatdetektive

Wie kommt der Begriff Privatdetektiv eigentlich zustande, bzw. woher stammt er? Ursprünglich wurde der Begriff Privatdetektiv von dem angelsächsischen Wort private detective abgeleitet.

Dieser Begriff wiederum ist nur entstanden um Verwechslungen und Mißverständnisse auszuschliessen bzw. zu vermeiden, denn im englischen Sprachraum steht das Wort detective als Bezeichnung für einen Dienstgrad von Personen bei Polizeibehörden. Um hierbei eine klare Abgrenzung zu schaffen, zu den nichtbehördlichen, privaten Ermittlern (detective von „to detect“ = „zu ermitteln“), wurde der Begriff private detectiv, also „privater Ermittler“ geboren. Dieses wurde dann einfach in den deutschen Sprachschatz übernommen und resultierte zum heutigen Privatdetektiv.

Mittlerweile wird jedoch im englischen Sprachgebrauch eher der Begriff private investigator benutzt, wenn man einen Privatdetektiv meint. Einer der wohl bekanntesten „Vertreter“ dieser Gattung ist sicherlich Thomas Magnum (dargestellt von dem US-Schauspieler Tom Selleck) von der Serie „Magnum“, wobei der englische Originaltitel der Serie „Magnum P.I.“ lautet und die Abkürzung P.I. selbstverständlich für private investigator steht.

In der deutschen Sprache gibt es keine Verwechslungsgefahr zu einem polizeibehördlichen Dienstgrad, das Wort Detektiv gibt es in der offiziellen Hierarchie des Polizeidienstes nicht und somit sind Detektive bei uns immer normale Gewerbetreibende oder private Ermittler ohne jegliche Sonderbefugnisse. Daher hat sich auch bei uns der Begriff Privatdetektiv ein wenig in der Bedeutung geändert. Heutzutage wird Privatdetektiv benutzt um Detektive, die sich auf private Angelegenheiten spezialisiert haben, von z.B. Wirtschaftsdetektiven zu unterscheiden, jedoch zählen beide zur Gruppe der Detektive.

Wie schon zuvor kurz angedeutet, haben sich Privatdetektive auf den privaten Sektor spezialisiert, zu diesem Bereich zählen z.B.:

  • Erbschaftsangelegenheiten
  • Partnerschaftsprobleme (z.B. Fremdgehen, Seitensprung, etc…)
  • Sorgerechts- und Unterhaltsstreitigkeiten
  • Familien-interne-Angelegenheiten
  • Heiratsschwindel oder Ehebruch

Dabei handelt es sich überwiegend um Angelegenheiten, die nicht immer von der Polizei direkt als Straftat angesehen werden oder eine Frundlage zur Strafverfolgung bieten und somit die Privatdetektive häufig, als Alternative zur Polizei, beauftragt werden. 


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